Klasse A
KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Mindestalter: 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren. Vorbesitz der Klasse A2.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Mindestalter: 21
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Benötigte Unterlagen:
• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Erste-Hilfe-Kurs