Fahrschule FAHRWERK GmbH

 

Klasse L

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung:  Theorie
Prüfung:  Theorieprüfung 

Benötigte Unterlagen:
• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Erste-Hilfe-Kurs