Klasse T
a) Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Mindestalter: 16 für bbH bis 40 km/h, 18 für bbH über 40 bis 60 km/h
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Benötigte Unterlagen:
• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Erste-Hilfe-Kurs